Völkerrechtliche Grundsätze aus den Nürnberger Prozessen: Wer einen rechtswidrigen Befehl ausführt, macht sich persönlich strafbar. Blinder Gehorsam schützt nicht vor Strafe.
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Völkerrechtliche Grundsätze aus den Nürnberger Prozessen: Wer einen rechtswidrigen Befehl ausführt, macht sich persönlich strafbar. Blinder Gehorsam schützt nicht vor Strafe.